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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Herausgeber von Der Babelsberger ist der Verlag havelbooks, vertreten durch Sabine Kalinowski. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in Der Babelsberger zum Zweck der Verbreitung.
2. Die Errechnung des Anzeigenpreises beruht auf den dem Auftraggeber zugesandten aktuellen Mediadaten von
Der Babelsberger oder auf anderweitig schriftlich mit Der Babelsberger vereinbarten Konditionen. Individuell vereinbarte Nachlässe werden nur für die besprochene Anzeige gewährt und führen nicht automatisch zu weiteren Sonderkonditionen.

3. Aufträge für Anzeigen in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen von Der Babelsberger müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
4
. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die dem Redaktionstext in Art und Aufmachung ähneln. Diese und andere Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort »Anzeige« kenntlich gemacht.
5
. Der Verlag behält sich vor Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.
6. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

Kosten für die Anfertigung, Verwendung oder Änderung bereits vorliegender Druckunterlagen des Auftraggebers sowie für vom Auftraggeber gewünschte Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

Der Kunde hat bei der digitalen Übermittlung von Druckunterlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Daten frei von Computerviren sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen könnte. 

7. Bei grafischer Erstellung der Anzeige durch den Verlag im Auftrag des Werbungtreibenden, erhält der Werbungtreibende ein Freigabe-pdf der erstellten Anzeige (Probeanzeige). Diese muss vom Auftraggeber innerhalb der im Schriftverkehr gesetzten Frist freigegeben werden. Der Auftraggeber trägt dabei die Verantwortung für die Richtigkeit der freizugebenden Probeanzeige. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der gesetzten Frist mitgeteilt werden. Spätester Freigabetermin der Probeanzeige ist der jeweilige Druckunterlagenschluss-Termin für die entsprechende Ausgabe von Der Babelsberger, der den aktuellen Mediadaten zu entnehmen ist. Bei Ausbleiben der Rückmeldung bis Anzeigenschluss gilt die Druckunterlage als vom Kunden freigegeben. Ansprüche des Kunden auf Preisminderung, Schadenersatz o. ä. wegen später gerügter Mängel sind ausgeschlossen.

Bei grafischer Erstellung der Anzeige durch den Verlag werden – nach Berücksichtigung von Korrekturen oder Änderungswünschen – maximal 2 Probeanzeigen bzw. Freigabe-pdfs versandt. Darüber hinaus gehende Korrekturen werden mit einer – zusätzlich zu dem in den Mediadaten oder anderweitig vereinbarten Preis für die grafische Erstellung einer Anzeige - weiteren Grafikpauschale von 20 € berechnet.

8. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, indem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.

Ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.

Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen.

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug oder grober Unkenntlichkeit der Anzeige sind nur bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts möglich und nur bei grober Fahrlässigkeit des Verlegers. Reklamationen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden.

Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist.

Bei Verlust oder Beschädigung von Anzeigenunterlagen steht der Verlag nur für diejenige Sorgfalt ein, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

9. Der Auftraggeber haftet dem Verlag für Schäden, die diesem durch Ansprüche Dritter aufgrund presserechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften entstehen. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Der Auftraggeber hält den Verlag von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei.

11. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Rechnung zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. 

12. Bei Zahlungsverzug wird der Verlag nach Ablauf einer vom Verlag zu bestimmenden Frist eine Mahnung versenden. Wird auch diese nicht beglichen, ist der Verlag berechtigt, zukünftige Geschäftsbeziehungen oder noch laufende Anzeigenaufträge einzustellen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag behält sich weitere Maßnahmen zur Begleichung der Rechnung/Mahnung vor.
13. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages können dies auch Belegseiten im pdf-Format (Datei) sein.
14. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über eine oder mehrere Anzeigen kein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden.
15. Druckunterlagen werden nur auf digitalem Wege entgegengenommen. Die Urheberrechte bei vom Verlag erstellten Anzeigen bleiben beim Verlag. Eine Weiterverwendung der Anzeigen für andere Zwecke als dem Abdruck in
Der Babelsberger kann vereinbart werden.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlags havelbooks. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers – auch bei Nicht-Kaufleuten – im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Der Verlag havelbooks, vertreten durch Sabine Kalinowski nimmt nicht an Schlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teil.

 

REDAKTION/PRESSE

 17. Die Redaktion von Der Babelsberger behält sich alle Rechte an Themenauswahl und Erstellung von redaktionellen Texten bzw. Inhalten im Rahmen der üblichen presserechtlichen Bestimmungen vor.

18. Mit Überlassung von Redaktions- bzw. Ankündiguns- oder Promotiontexten und Fotos zur Beschreibung von Institutionen, Veranstaltern etc. räumen Sie uns ein einfaches Nutzungsrecht zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung ein, einschließlich des Rechts zur Weitereinräumung der Rechte an von uns beauftragte Erfüllungsgehilfen. Soweit Sie uns beauftragt haben, Ihre Werbung auch in Social-Media Kanälen oder auf unser Webseite zu schalten, bezieht sich das Recht zur Weitereinräumung auch auf die jeweiligen Kanäle, z.B. Facebook oder die Internetseite www.der-Babelsberger.de. Mit Überlassung Ihrer Texte/Fotos garantieren Sie uns, über alle Rechte zu verfügen, die für die Weiterverbreitung durch Der Babelsberger erforderlich sind. Insbesondere garantieren Sie uns, das Einverständnis etwaig in Ihrer Vorlage abgebildeter Personen eingeholt zu haben (Recht am eigenen Bild). Sie verpflichten sich, uns von allen Forderungen Dritter und von allen Kosten freizustellen, die sich im Zusammenhang mit Ihren Texten/Bildern ergeben, aus einer geltend gemachten Verletzung eines Urheber- oder Leistungsschutzrechts, einer Marke, eines Designs, Geschmacksmusters, Patents oder Gebrauchsmusters, eines sonstigen gewerblichen Schutzrechts, des Wettbewerbsrechts, eines Persönlichkeitsrechts (z.B. Recht am eigenen Bild, Recht am eigenen Wort) oder einer öffentlich-rechtlichen Regelung (z.B. zum Jugendschutz).